Schutzziel

Ziel
Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahle
Gesetz/Verordnung
AtG § 1

Ziel
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlen
Gesetz/Verordnung
Strahlenschutz-Verordnung, §§ 44 bis 48

Ziel
Sicherer Abschluss des gesamten Endlagers gegen die Biosphäre nach Beendigung der Betriebsphase
Gesetz/Verordnung
Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk

Ziel
Nachweis der erforderlichen Vorsorge gegen Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgüter
Gesetz/Verordnung
Bundesberggesetz

Ziel
Vorsorge für den Schutz der Oberfläche im Interesse der persönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs
Gesetz/Verordnung
Bundesberggesetz