16.12.2011

Gestern fand die zweite Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Endlagersuchgesetzes in Berlin statt. Es wurde ein Zeitplan zur weiteren Vorgehensweise beschlossen.

In der ersten Phase soll bis Mitte 2012 ein Bundesgesetz verabschiedet werden, das die weitere Vorgehensweise regeln soll. Diese soll  u.a. die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Bundesländer, die Finanzierung und die Festlegung der beteiligten wissenschaftlichen und behördlichen Institutionen regeln. Bis Mitte 2013 sollen in einer 2. Phase wissenschaftliche Entscheidungsgrundlagen erarbeitet und diese abschließend mit einem weiteren Bundesgesetz festgelegt werden (3. Phase). Diese Entscheidungsgrundlagen sollen beispielsweise allgemeine Sicherheitsanforderungen, Grundsätze zur Rückholbarkeit/Bergbarkeit sowie geowissenschaftliche und raumplanerische Eignungs- und Ausschlusskriterien enthalten. Bis 2014 sollen dann mehrere Erkundungsregionen mit verschiedenen Wirtsgesteinen durch Bundesgesetz festgelegt und bis 2019 obertägig erkundet werden. Nach Abschluss der obertägigen Erkundung (Phase 4) soll wieder per Bundesgesetz festgelegt werden welche Standorte auch untertägig erkundet werden sollen. Die untertägige Erkundung von einem oder mehreren Standorten soll dann in Phase 5 nach 2019 erfolgen und mit einem Standortvorschlag beendet werden. Wie viele Standorte untertägig erkundet werden sollen und welche Rolle der Standort Gorleben dabei spielt, ist in der Arbeitsgruppe noch strittig. Nach der gesetzlichen Entscheidung über den endgültigen Standort sollen sich das Genehmigungsverfahren, die Errichtung und schließlich die Inbetriebnahme eines Endlagers anschließen (Phase 6).

Bundesumweltminister Röttgen hat betont, dass das Erkundungsbergwerk Gorleben Vergleichsstandort bleiben soll. Über das weitere Vorgehen bei der im Oktober 2010 wiederaufgenommen Erkundung des Standorts wurde in der Arbeitsgruppe noch nicht entschieden.

Die Pressemeldung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ist hier zu finden.