Yucca Mountain
Endlagersuche seit den 1980er Jahren

Seit 1982 gibt es in den USA den gesetzlichen Auftrag, einen geeigneten Endlagerstandort für eine Kapazität von 70.000 Tonnen wärmeentwickelnde Abfälle zu suchen. 1983 wählte das Department of Energy (DOE), das amerikanische Energieministerium, neun Standorte in sechs Bundesstaaten für Voruntersuchungen aus. 1985 wurden nach Abschluss der Voruntersuchungen drei Standorte für eingehende wissenschaftliche Untersuchungen ausgewählt: Hanford in Bundesstaat Washington, Deaf Smith County in Texas und Yucca Mountain in Nevada.

Geologisches Modell Yucca Mountain
Fokus auf Yucca Mountain

1987 änderte der Kongress den Nuclear Waste Policy Act und gab dem DOE den Auftrag, sich auf den potenziellen Standort Yucca Mountain zu konzentrieren. In der Gesetzesänderung wurde betont, dass die Erkundungsarbeiten sofort gestoppt werden würden, wenn Yucca Mountain zu einem bestimmten Zeitpunkt für ungeeignet erachtet würde. Das Endlagervolumen der Anlage wurde mit etwa 140.000 t geplant. Der Standort liegt in der Nähe eines ehemaligen Atomwaffen-Testgeländes in einer Wüstenregion. Der für das Endlager vorgesehene Berg besteht aus vulkanischem Schmelz-Tuffstein. Im Februar 2002 zog Energieminister Spencer Abraham die Bilanz, dass der Standort nach den vom Energieministerium für Yucca Mountain aufgestellten Kriterien für ein Endlager geeignet sei und empfahl dem Präsidenten George W. Bush, an diesem Standort ein Endlager zu verwirklichen. Eine entsprechende Absicht teilte der Präsident dem Kongress mit. Abgeordnetenhaus und Senat billigten die Absicht und verwarfen damit ein Veto des damaligen Gouverneurs von Nevada.

Neubeginn unter Präsident Obama

Im Juni 2008 stellte schließlich das DOE den Bauantrag für Yucca Mountain bei der Nuclear Regulatory Commission (NRC), der amerikanischen Behörde für die Genehmigung und die Sicherheit von Kernkraftwerken. Durch Einwände der US-Regierung unter Barack Obama, dazu gehören Zweifel an der Eignung von Schmelz-Tuffstein als geologische Barriere, Bedenken über die Unausgewogenheit des Auswahlverfahrens und die Präferierung von freiwilligen Commitments von Gemeinden an möglichen Endlagerstandorten, wurde im März 2009 das Budget für Yucca Mountain deutlich gekürzt. Die US-Regierung wies die NRC an, den Bauantrag abzulehnen. Die USA bereiten zurzeit eine neue politische Strategie für die Entsorgung radioaktiver Abfälle vor. Dazu gründete sie eine „Blue-Ribbon Commission on America’s Nuclear Future“, die mit hochrangingen Politikern und Fachleuten besetzt ist. Diese soll, unter der Beteiligung der Öffentlichkeit, Empfehlungen für einen neuen rechtlichen Rahmen für die Entsorgung hochradioaktiver Abfälle erarbeiten. Am 26.01.2012 hat die Kommission ihren Abschlussbericht vorgelegt. Es wird u.a. empfohlen, ein neues Standortauswahlverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, eine eigene Endlagerorganisation zu schaffen und zentrale Zwischenlager zu errichten. Zur möglichen Eignung des Standorts Yucca Mountain wird keine Aussage gemacht. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund der Menge der endzulagernden Abfälle die potentielle Einlagerungskapazität von Yucca Mountain nicht auskömmlich ist und auch bei einem Festhalten an Yucca Mountain ein weiterer Standort für hochradioaktive Abfälle gefunden werden muss.

Endlager WIPP in New Mexico seit 1999 in Betrieb

In den USA ist bereits seit 1999 ein Endlager in einer tiefen geologischen Formation (Salz), die Waste Isolation Pilot Plant (WIPP) bei Carlsbad, New Mexico, in Betrieb. Es ist damit das weltweit erste in Betrieb genommene Endlager auch für hochradioaktive Abfälle. Es ist nicht für wärmeentwickelnden hochradioaktiven Abfall, sondern für Transurane (starke Alphastrahler) aus der Forschung sowie aus der Produktion von Atomwaffen bestimmt. Die USA definieren Transuranabfälle als solche, die Radionuklide mit Kernladungszahlen >92, Halbwertszeiten länger als 20 Jahren und spezifische Aktivitäten von mehr als 3 700 Bq/g enthalten. Sie werden in sogenannte contact-handled-Abfälle (CH) mit einer zulässigen Dosisleistung an der Behälteroberfläche bis zu 2 mSv/h und remote-handled-Abfälle (RH), mit einer Dosisleistung zwischen 2 mSv/h und 10 Sv/h, unterteilt.

Die WIPP ist allein zum Zweck der Endlagerung eingerichtet worden. Der Endlagerbereich umfasst 0,5 km² und besteht aus acht Feldern mit jeweils sieben Kammern. Die genehmigte Einlagerungskapazität beträgt ca. 180.000 m³.

Stand: 03.02.2012