Organisation für eine sichere Endlagerung
Die Endlagerung radioaktiver Abfälle ist in Deutschland nach § 9a Abs. 3 des Atomgesetzes (AtG) Aufgabe des Staates. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ist das für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz und damit auch für die Endlagerung verantwortliche Ressort.
Seit 1989 ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 des AtG das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als nachgeordnete Behörde des BMU zuständig für die Erarbeitung von Konzepten für die Erkundung, die Errichtung und den Betrieb der Endlager. Zuvor war es die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). Das BMU ist dabei für grundsätzliche Entscheidungen verantwortlich, es übt die Fach- und Rechtsaufsicht über das BfS aus. Das BMU wie auch das BfS bedient sich dabei auch externem Sachverstand.
Wissenschaft unterstützt verantwortliche Behörden
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), als zentrale geowissenschaftliche Institution des Bundes, ist für die grundsätzliche Standortsuche, Standortcharakterisierung, Fragen zur geotechnischen Sicherheit und Stabilität verantwortlich.Weiterhin berät seit 2008 die Entsorgungskommission (ESK) das BMU in allen mit der Entsorgung von radioaktiven Abfällen im Zusammenhang stehenden Fragestellungen.
Zur Durchführung der bergbaulichen und technischen Maßnahmen bedient sich der Bund der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE).Die Möglichkeit, einen „Dritten“ zu beauftragen, wird in den §§ 9a Abs. 3, 23 Abs.1 Nr.2 AtG geregelt.
Folgende Institutionen werden bei speziellen Fachfragen bzw. übergeordneten Themen (z.B. Langzeitsicherheit, Strahlenschutz) einbezogen:
- Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS)
- Forschungsinstitute, z.B. das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) oder das Forschungszentrum Jülich (FZJ)
- Universitäten
- Ökoinstitut (Freiburg, Darmstadt, Berlin)
Stand: 14.11.2011