Anbohren von Kammern im Rahmen einer Faktenerhebung

Nach der Durchführung eines Optionenvergleichs in 2009 hatte das BfS vorgeschlagen, die radioaktiven Abfälle aus dem Bergwerk rückzuholen. Zu diesem Zweck ist geplant, im Rahmen einer „Faktenerhebung“ zwei Kammern (7/750 und 12/750) mit radioaktiven Abfällen anzubohren, um Erkenntnisse über den Zustand der Kammern und der Abfallgebinde, eine radioaktive Belastung der Kammerluft und über das mögliche Vorhandensein von Laugen zu gewinnen. Dazu hat das BfS zunächst die notwendige Bohrausrüstung im Rahmen einer „Kalterprobung“ getestet und optimiert. Die notwendige Genehmigung für das Anbohren der Kammern nach § 9 des Atomgesetzes, die vom BfS im November 2010 beantragt wurde, ist vom zuständigen niedersächsischen Umweltministerium mit 32 Auflagen am 21. April 2011 erteilt worden. Das BfS hatte geplant, mit dem Anbohren die Kammer 7/750 Anfang November 2011 zu beginnen. Nach dem Anbohren ist geplant, die beiden Kammern zu öffnen und Gebinde testweise zu bergen. Durch Zeitverzögerungen bei der Umsetzung der Auflagen konnte dieser Zeitplan nicht eingehalten werden. Nach Umsetzung der Auflagen ist vorgesehen, zeitnah mit den Arbeiten zu beginnen. 

Anfang 2012 wurde ein Memorandum des zuständigen Abteilungsleiters Asse veröffentlicht, das die zeitlichen und bergbaulich-sicherheitstechnischen Risiken beschreibt und zusammenfassend darlegt, dass „alle dargestellten Indikatoren darauf hindeuten, dass in den nächsten Monaten bis Ende 2012 eine Sachlage eintreffen könnte, die eine weitere Verfolgung der Stilllegungsoption Rückholung als sicherheitstechnisch nicht mehr vertretbar erscheinen lässt“. Es wird vorgeschlagen, „bereits jetzt alle fachlichen und kommunikativen Vorbereitungen für eine Aufgabe des Projekts Rückholung zu treffen“.

Das BfS hat am 18./19.01.2012 einen „Evaluierungs-Workshop“ durchgeführt, um Unsicherheiten bei der Rückholungsoption zu identifizieren und Beschleunigungspotentiale für das Verfahren zu erarbeiten. Die Umsetzung der gemachten Vorschläge wird von den zuständigen Behörden zur Zeit geprüft.

Pläne zum Abteufen eines weiteren Schachts

Da das Grubengebäude zurzeit nur über einen vollwertigen Schacht (Schacht 2) mit der Oberfläche verbunden ist, plant das BfS, einen weiteren Schacht (Schacht 5) abzuteufen. Über diesen würden die Transporte der zurückgeholten radioaktiven Abfälle an die Oberfläche erfolgen, um sie in ein noch zu errichtendes Zwischenlager zu bringen. Für den Schacht 5 wurde ein möglicher Standort identifiziert, der im Bereich des standsicheren Steinsalzes liegt. Der Schachtansatzpunkt läge in einem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (Naturschutzgebiet)  in der Nähe der bestehenden übertägigen Anlagen. Das BfS plant, drei Bohrungen zu erstellen (eine vertikale von über Tage, zwei horizontale vom bestehenden Grubengebäude aus), um den Standort näher zu erkunden. Hierzu müssen vom BfS noch Genehmigungen des Landes Niedersachsen eingeholt werden.

Stand: 03.02.2012