Brecher für Salzgestein
Gorleben braucht Klarheit

Das "Bergwerk zur Erkundung des Salzstocks Gorleben" wird bereits seit 1979  auf seine Eignung als Endlager für radioaktive Abfälle über- und untertägig untersucht. Die beiden Schächte Gorleben 1 und 2 mit einer Tiefe von 933 m bzw. 840 m erschließen den rund 14 km langen und 4 km breiten Salzstock Gorleben.

Die Standortwahl des heutigen Erkundungsbergwerks Gorleben ist das Ergebnis eines wissenschaftlich fundierten Auswahlverfahrens aus über 140 Salzstöcken. Auf dem Weg zum aktuell gültigen Entsorgungskonzept in Deutschland fußte das Auswahlverfahren auf Empfehlungen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus dem Jahr 1963. Die BGR hatte sich beim Thema Endlagerung schon damals für tiefe geologische Formationen ausgesprochen. Favorisiert wurde dabei Salz als Wirtsgestein

Das so genannte Gorleben-Moratorium unterbrach ab Oktober 2000 die Erkundungsarbeiten für einen Zeitraum von zehn Jahren. Der Salzstock Gorleben stellt aktuell den weltweit am besten untersuchten Standort für ein potenzielles Endlager dar. Seine Untersuchung als mögliches Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle (z.B. abgebrannte Brennelemente und hochradioaktive Abfälle aus der Wiederaufarbeitung) wird seit Oktober 2010 ergebnisoffen weitergeführt  

Begleitend zur Erkundung wird eine „Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben (VSG)“ unter Federführung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbH durchgeführt, die Ende 2012 mit einer vorläufigen Eignungsaussage abgeschlossen werden soll. Anfang 2011 initiierte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) einen Dialog- und Beteiligungsprozess zur Einbindung der betroffenen Interessensgruppen. Durch diese zielorientierte, aber auch transparente und nachvollziehbare Vorgehensweise soll gewährleistet werden, dass nach nunmehr 30 Jahren gesellschaftlichen Diskussionen um den Standort Gorleben Klarheit über die Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle geschaffen wird  - nicht nur die Menschen in der Region haben ein Recht darauf.

Stand: 14.11.2011