Meinung von internationalen Experten

1999 beriefen die Energieversorgungsunternehmen eine internationale Expertengruppe (IEG) ein, die aus sechs international anerkannten Fachleuten und Wissenschaftlern bestand, von denen jeder in seinem Land (Schweden, Frankreich, USA, Schweiz, Deutschland) an führender Stelle in die nationalen Endlagerprojekte eingebunden ist. Die Gruppe hat die Zweifel der Bundesregierung überprüft und ist in ihrem Anfang 2001 vorgelegten Abschlussbericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die Themen, die vom BMU als Zweifel an der Eignungshöffigkeit deklariert wurden, schon seit vielen Jahren international bearbeitet und diskutiert wurden und keine wissenschaftliche Begründung für eine Beendigung der Arbeiten in Gorleben bilden. Es handelt sich um generelle Fragen zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen. Keiner der genannten Punkte schließt die Errichtung eines sicheren Endlagers im Salz im Allgemeinen oder in Gorleben im Besonderen aus. Die Wissenschaftler fordern, die Erkundungsarbeiten fortzuführen und eine sogenannte "Total Systems Performance Assessment (TSPA)" oder auch Langzeitsicherheitsanalyse für ein potentielles Endlager am Standort Gorleben durchzuführen.

Auswirkungen des Moratoriums auf den Betrieb des Erkundungsbergwerkes

Für die Zeit des Moratoriums werden sämtliche Erkundungsarbeiten ausgesetzt. Es werden nur Arbeiten durchgeführt die der Offenhaltung des Bergwerkes dienen. Die konkreten Auswirkungen auf den Standort Gorleben sind:

Stilllegung und Konservierung aller Maschinen, Geräte und Anlagen, die nicht zur reinen Offenhaltung des Bergwerkes benötigt werden. Sollte der Zeitraum des Moratoriums voll ausgeschöpft werden, müssen, bei Wiederaufnahme der Arbeiten, die Maschinen teilweise neu beschafft werden, da sie nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Hoher Kosten- und Zeitaufwand bei Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten waren die Folge.

Dies führt auch dazu, dass bei der Betreiberfirma DBE von ehemals 225 Mitarbeitern nur noch etwa 80 auf der Anlage beschäftigt werden können. Durch den Abbau von wissenschaftlichem und technischem Personal ist beträchtliches Know-how verloren gegangen, zudem stehen diese hochqualifizierten Kräfte bei der Wiederaufnahme der Arbeiten nicht mehr zur Verfügung.

Ergebnisse der bisherigen Erkundungstätigkeit

Basierend auf den Ergebnissen der Standortauswahl und der übertägigen Erkundung, die 1979 begonnen wurde, bestätigte die früher für die Endlagerung verantwortliche Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) im Jahr 1983 die Eignungshöffigkeit des Salzstocks Gorleben für die Endlagerung. Die damalige Bundesregierung schloss sich dieser Argumentation an und stimmte mit Kabinettsbeschluss vom 13. Juli 1983 der zügigen Erkundung des Salzstocks Gorleben zu. Seit dieser Zeit wurden zwei Schächte und fast 7 km Strecken aufgefahren, ca. 12 000 m Bohrlöcher gebohrt und der sogenannte Erkundungsbereich 1 fast komplett fertig gestellt. Die für die wissenschaftliche und geotechnische Begutachtung zuständige Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) bestätigte, dass die Erkundungsergebnisse keine Zweifel an der Eignungshöffigkeit des Salzstocks für die Endlagerung der vorgesehenen radioaktiven Abfälle erkennen lassen.

Die Erkundung des Salzstocks Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle hat den Steuerzahler bzw. Stromkunden in den letzten 25 Jahren 1,3 Milliarden Euro gekostet. Bei zügiger Fortführung der Arbeiten könnte eine Eignungsaussage in ca. 4 Jahren vorliegen.

Vom Bundesumweltministerium einberufener Arbeitskreis (AKEnd)

Ein vom Bundesumweltministerium einberufener Arbeitskreis Auswahlverfahren Endlagerstandorte (AKEnd) sollte ein neues Konzept zur Auswahl von Endlagerstandorten entwickeln. Der AkEnd wurde im Februar 1999 vom BMU berufen, ist jedoch nicht Gegenstand der Vereinbarung vom 14.06.2000. Da mit dem planfestgestellten Standort Konrad sowie dem Salzstock Gorleben - für den auch nach Aussage der Bundesregierung die bisherigen Erkundungen keine negativen Ergebnisse gebracht haben - zwei aussichtsreiche Endlagerstandorte zur Verfügung stehen, ist aus Sicht der Energieversorgungsunternehmen eine erneute Standortsuche nicht erforderlich.

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