Ein Ergebnis der Vereinbarung vom 14.06.2000 zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen zur weiteren Nutzung der Kernenergie, ist das Moratorium für das Erkundungsbergwerk Gorleben. Es trat am 01. Oktober 2000 in Kraft und soll für einen Zeitraum von 3 bis 10 Jahren gelten. Das Moratorium wurde vom Bundesumweltministerium mit Zweifeln an der Eignung des Salzstocks Gorleben als Endlager begründet. Die weitere Erkundung ist zur Klärung dieser konzeptionellen und sicherheitstechnischen Fragestellungen unterbrochen worden. Es werden zwischenzeitlich nur Arbeiten durchgeführt, die der reinen Offenhaltung des Bergwerkes und nicht dem weiteren Erkenntnisgewinn dienen. Hierfür werden ca. 30 Mio € pro Jahr aufgewandt.
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