Anfang der 70er Jahre plante die damalige Bundesregierung ein "Nukleares Entsorgungszentrum". Das Konzept bestand darin, alle notwendigen Anlagen zur Schließung des nuklearen Brennstoffkreislaufes (Wiederaufarbeitung, Abfallbehandlung und Endlagerung) an einem Ort zu errichten. Folgende Voraussetzungen mussten vorhanden sein:

  • passende hydrologische Gegebenheiten an der Oberfläche
  • geeignete hydrogeologische Verhältnisse
  • geringe Erdbeben-Gefährdung
  • stabile Baugrund-Beschaffenheit
  • geeigneter geologischer Aufbau des Untergrundes
  • Möglichkeiten zur Endlagerung der Abfälle in geologisch stabilen Horizonten.

Die damalige Bundesregierung führte eine Standortsuche durch und überprüfte 26 verschiedene Örtlichkeiten. Angesichts der Erkenntnisse aus dem Salzbergbau und erster Ergebnisse aus dem Untertagelabor Asse lag der Schwerpunkt der Untersuchungen im Bereich der Evaporitgesteine (Steinsalz), aber es wurden auch andere Gesteinsarten untersucht.

Da die Steinsalz-Vorkommen der Bundesrepublik in ihren damaligen Grenzen hauptsächlich auf dem Territorium Niedersachsens liegen, führte die Niedersächsische Landesregierung parallel zur Suche der Bundesregierung eine eigene Recherche durch. Die Bundesregierung benannte drei und die Niedersächsische Landesregierung vier Standorte für ein nukleares Entsorgungszentrum. Alle Standorte lagen über einem Salzstock, der jeweils als Endlager erkundet werden sollte.

Die 1976 von der Niedersächsischen Landesregierung einberufene Projektgruppe zur Auswahl eines Standortes wählte in drei Auswahlphasen aus 140 Salzstöcken vier Salzstöcke aus: Wahn, Lichtenhorst, Gorleben und Mariaglück. In der letzten Phase sind diese vier Standorte noch einmal in einer zusätzlichen intensiven Diskussion innerhalb der Projektgruppe untersucht worden. Dabei wiesen drei der möglichen Standorte jeweils mindestens ein Kriterium auf, das sie als möglichen Standort ausschloss. So kam als Vorschlag für die Landesregierung nur Gorleben in Betracht, das als optimaler Standort angesehen wurde.

Basierend auf diesem Auswahlverfahren benannte die Niedersächsische Landesregierung 1977 Gorleben als Standort für das Nukleare Entsorgungszentrum und den Salzstock von Gorleben für die weitere Erkundung zum Endlager. Diese Entscheidung wurde in der von der Niedersächsischen Landesregierung 1979 veranstalteten "Gorleben-Anhörung" öffentlich diskutiert. Besonders intensiv wurde die Problematik eines Entsorgungszentrums erörtert.

Als Ergebnis bescheinigte die Landesregierung die grundsätzliche Realisierbarkeit des Projektes, empfahl jedoch, am Standort Gorleben das Projekt "Wiederaufarbeitung" aus politischen Gründen nicht weiterzuverfolgen. Zur Endlagerung wurde festgestellt:

"Die Landesregierung hat sich davon überzeugt, dass die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem geeigneten Salzstock kein Risiko für die jetzt lebenden und die unmittelbar darauf folgenden Generationen mit sich bringt. Auch für die späteren Generationen ist das Risiko gering, wenn man es mit anderen Lebensrisiken vergleicht."

Die in der Öffentlichkeit verbreitete Meinung, der Standort Gorleben sei aus politischen Gründen ausgewählt worden, entspricht somit nicht den nachvollziehbaren Fakten.

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