Hintergrund

Das Fördergerüst Konrad 1 aus dem Jahr 1960 stellt das letzte noch erhaltene Fördergerüst aus der späten Blütezeit des Erzbergbaus in der Gegend um Salzgitter dar. Es handelt sich zugleich um das einzige Doppelbock-Fördergerüst in ganz Niedersachsen. Das Fördergerüst ist das zuletzt genietet errichtete überhaupt. Bezüglich der Detailausführung sind das Fördergerüst und die dazugehörigen technischen Anlagen einzigartige Dokumente der deutschen Bergbaugeschichte. Sie befinden sich in ihrem ursprünglichen Zustand, sind ungewöhnlich gut erhalten und voll funktionsfähig. Aus diesen Gründen stellt das Fördergerüst Konrad 1, zusammen mit den Anlagen und Gebäuden, ein Denkmal mit geschichtlicher Bedeutung dar, an dessen Schutz und langfristiger Erhaltung ein allgemeines Interesse besteht. Die Schachtanlage Konrad hat 1975 die Eisenerzförderung eingestellt. Im gesamten Salzgitterraum wird kein Bergwerk mehr betrieben. Nur der Offenhaltungsbetrieb der Schachtanlage Konrad für die Einrichtung eines Endlagers für nicht wärmeentwickelnde Abfälle sorgt für den Erhalt und für den weiteren Betrieb dieses technischen Denkmals.

Denkmalschutz und Anlagenplanung

Die Einrichtung eines Endlagers für nicht wärmeentwickelnde Abfälle in der Schachtanlage Konrad sorgt für eine langfristige Erhaltung dieser Denkmaleinrichtung. Das Endlager wird nach der Inbetriebnahme voraussichtlich bis zum Jahr 2080 genutzt und im Anschluss daran verschlossen. Die Anlagenplanungen für das Endlager sehen vor, dass einige Gebäude und Anlagenteile abgerissen und neu gebaut werden, andere modernisiert werden. Die Funktion der Schachtförderanlage Konrad 1 wird für den Endlagerbetrieb gegenüber dem heutigen Betrieb nicht verändert. Durch sorgfältige Planungen und Abwägungen wurde erreicht, dass das äußere Erscheinungsbild des Fördergerüstes sowie das Gesamtbild der anlagentypischen Gebäude erhalten bleibt. Erhalten bleibt auch das charakteristische Aussehen der Gebäude durch die Fassadengestaltung.

Umbau der Anlagen und Gebäude

Im Genehmigungsverfahren für das Endlager hat sich der Bauherr, die Bundesrepublik Deutschland, zur Erhaltung des Fördergerüstes sowie zur detaillierten Dokumentation der beiden bestehenden Schachtförderanlagen hinsichtlich ihrer Konstruktion und Betriebsweise verpflichtet.

An die zukünftigen Schachtförderanlagen werden die heute im Bergbau üblichen, sehr hohen technischen Sicherheitsanforderungen gestellt. Die Schachtförderanlagen werden ein Beispiel dafür sein, dass neue technische Anforderungen in erhaltenswerten, historisch wertvollen Industrieanlagen umgesetzt werden können. Das Endlager Konrad wird dazu beitragen, dass diese Anlagen langfristig und funktionsfähig erhalten bleiben.

Maschinen und Einrichtungen

Einige Teile der jetzigen Schachtförderanlagen werden nach deren Abbau für museale Zwecke zur Verfügung gestellt, so z. B. die Fördermaschine Nord

 

 

 

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