Die Eisenerzförderung in der Schachtanlage Konrad begann 1965 und wurde 1976 aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 6,6 Millionen Tonnen Eisenerz gewonnen. Die Eisenerzlagerstätte erstreckt sich über eine Länge von ca. 60 km und eine Breite zwischen 8 und 15 km. Das Erzlager wurde auf mehreren Sohlen zwischen 850 und 1200 m Tiefe abgebaut.

Im Jahre 1975 begann die Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung mbH (GSF) im Auftrage des Bundes, erste wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen, die die Eignung als Endlager für radioaktive Abfälle überprüfen sollten. Erste Ergebnisse zeigten, dass die Schachtanlage grundsätzlich als Endlager für radioaktive Abfälle geeignet sein dürfte.

Aufgrund vieler positiver Eigenschaften, wie z.B. der tiefen Lage des Erzhorizontes, der ungewöhnlichen Trockenheit der Grubenräume und der guten Abdichtung gegen die oberflächennahen Grundwasserhorizonte durch ein überwiegend toniges Deckgebirge, entschied man sich, weitere Arbeiten durchzuführen.

Das Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) beauftragte 1976 die GSF sowie das Kernforschungszentrum Karlsruhe (KfK) mit den diesbezüglichen Untersuchungen. Besonders die geologischen und bergtechnischen Gegebenheiten für eine mögliche Endlagerung von nicht wärmeentwickelnden radioaktiven Abfällen sollten geprüft werden.

Nach wiederum positiven Ergebnissen, die 1982 in einem Abschlussbericht der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, wurde im Einvernehmen mit der Bundesregierung im selben Jahr ein Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 9 AtG durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) gestellt.

Die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsanalyse für ein Endlager für radioaktive Abfälle wurde zwischen 1982 und 1990 unter landesbehördlicher Begleitung für das Gesamtsystem Endlager Konrad (geologische Verhältnisse, Abfallarten, Einlagerungstechnik) erarbeitet.

Hierbei wurden die standortspezifischen Gegebenheiten sowie die Art und Eigenschaften der für die Einlagerung in dieser Anlage vorgesehenen radioaktiven Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung berücksichtigt.

In 1989 wurden die Planunterlagen der Planfeststellungsbehörde, dem Niedersächsischen Umweltministerium (NMU), überreicht. Mitte 1990 wurde die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt. Nach einer ersten Weisung des Bundesumweltministeriums (BMU) konnte die Öffentlichkeit zwischen dem 22.05.1991 und 15.07.1991 Einblick in die Planunterlagen nehmen. Nach einer zweiten bundesaufsichtlichen Weisung wurde mit der öffentlichen Erörterung begonnen. Nach weiteren vier Weisungen zur Wiederaufnahme der Erörterung wurde diese am 06.03.1993 beendet. Es folgten weitere Weisungen des BMU, der Planfeststellungsbeschluss erging jedoch erst im Juni 2002.

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