Neben Gorleben ist das ehemalige Eisenerz-Bergwerk Konrad bei Salzgitter in Niedersachsen ein weiteres Endlagerprojekt des Bundes. Zwischen 1965 und 1976 wurden dort über 6,6 Millionen Tonnen Eisenerz gefördert.

Bei der Standortauswahl für Endlager für radioaktive Abfälle werden geologische Formationen favorisiert, die wenig oder gar kein Wasser führen. Diese Voraussetzung erfüllen z. B. Salz und Ton. Mit seinen mächtigen wasserundurchlässigen Tonschichten über dem Erzhorizont bot sich das ehemalige Eisenerzbergwerk Konrad somit an.

Mit Zustimmung der Bundesregierung hat die Physikalisch-Technische Bundesanstalt bei der zuständigen Landesbehörde in Niedersachsen 1982 den Antrag auf die Einleitung des atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens gestellt. Die letzten Planunterlagen wurden 1990 eingereicht. Für die Erstellung der Planunterlagen wurden umfangreiche geologische und hydrologische Untersuchungen durchgeführt und bewertet sowie Sicherheitsanalysen erarbeitet. Mit den Sicherheitsanalysen wurde nachgewiesen, dass die geforderten Schutzziele während des Betriebs und auch danach eingehalten werden.

Ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsanalysen war die Sicherheit des Endlagers im Fall von nicht gänzlich auszuschließenden Störfällen. Durch radiologische Berechnungen konnte nachgewiesen werden, dass auch die gesetzlichen Werte eingehalten werden.

Auch die potenzielle Strahlung, die bei dem Umgang mit den radioaktiven Abfällen und während des Betriebs des Endlagers entsteht, wurde ermittelt. Das Ergebnis besagt, dass die maximal auftretende Strahlenbelastung deutlich unter dem gesetzlich vorgegebenen Grenzwert der Strahlenschutzverordnung liegt.

Die erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung wurde mit der Auslegung des Planes und im abschließenden Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens in den Jahren 1991 bis 1993 durchgeführt. Das Planfeststellungsverfahren für Konrad ist das längste Genehmigungsverfahren, das es bisher in Deutschland gegeben hat. Das Niedersächsische Umweltministerium erarbeitete 1998 den Entwurf eines Planfeststellungsbeschlusses. Darin heißt es, dass "die atomrechtliche Schadensvorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik getroffen wurde". In ihrer Vereinbarung vom 11.06.2001 haben der Bund und die Energieversorgungsunternehmen festgelegt, dass die zuständigen Behörden das Planfeststellungsverfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen abschließen. Die Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses an den Antragsteller (BfS) erfolgte am 05.06.2002. Am 12.06.2002 wurde der Beschluss öffentlich bekannt gemacht.

Bisher wurden ca. 800 Millionen Euro, im wesentlichen durch die Energieversorgungsunternehmen (93 %), im Rahmen der Vorausleistungsverordnung in das Endlagerprojekt Konrad investiert. Im Projekt Konrad sind 120 Mitarbeiter/innen beschäftigt.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss hatten drei Kommunen und eine Privatperson geklagt. Nach den Verhandlungsterminen am 28. Februar sowie am 1. und 2. März 2006 hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg  mit Urteil vom 8. März 2006 den vom Niedersächsischen Umweltministerium im Mai 2002 erlassenen Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb des Endlagers Konrad bei Salzgitter in allen Punkten bestätigt.

Das OVG ließ zudem eine Revision gegen die Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nicht zu. Die unterlegenen Kläger hatten jedoch das Recht zu einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Revisionsentscheidung des OVG vor dem Bundesverwaltungsgericht. Diese lehnte das Bundsverwalltungsgericht mit Beschlussfassung vom 3. April 2007 ab. Damit erlangt die Genehmigung des Endlagers „Schacht Konrad" für schwach- und mittelradioaktive Abfälle Rechtskraft.

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