Genehmigungsvoraussetzungen
Ähnlich wie in Deutschland unterliegen in den USA radioaktive Abfälle anderen Vorschriften als chemotoxische Abfälle. 60 % der WIPP Abfälle fallen nach amerikanischem Recht in die sogenannte gemischte Kategorie, d.h., ihre Endlagerung muss beiden Vorschriften gleichzeitig genügen. Die WIPP wird also von zwei unabhängigen Genehmigungsbehörden überwacht. Auf Bundesebene, bezüglich der
radioaktiven Bestandteile, von der Environmental Protection Agency (EPA) und auf Landesebene, bezüglich der chemisch toxischen Bestandteile, von dem New Mexico Environment Department (NMED).