Kerntechnische Anlagen müssen am Ende ihrer Nutzungsdauer, also mit Beendigung der Betriebsphase, ordnungsgemäß stillgelegt werden. Dies gilt auch für Endlager für radioaktive Abfallstoffe am Ende der Einlagerungsarbeiten. Zur Stilllegung eines Endlagers gehört unter anderem auch der Abbau der übertägigen Anlagen sowie den Verschluss der untertägigen Grubenbaue und der Schächte. So werden die eingelagerten Stoffe dauerhaft von der Biosphäre getrennt.