In den USA wurden ab Mitte der 50er Jahre Konzepte zur unterirdischen Lagerung radioaktiver Abfälle, besonders der hochradioaktiven Wärme entwickelnden und langlebigen Abfälle, in Salzformationen entwickelt. Schon auf der ersten Genfer Konferenz zur friedlichen Nutzung der Kernenergie der Vereinten Nationen im August 1955, auf der die USA im Rahmen ihres „Atoms for Peace“ -Programms viele Informationen zu allen Gebieten der Kerntechnik transparent machten, kam ein amerikanischer Geologe zu dem Schluss: „Geologisch gesehen scheint die Endlagerung von hochradioaktivem Abfall in Salzvorkommen die geringsten Risiken zu bergen“. „Geologically, salt deposits seem to offer the least hazard for the disposal of High-level wastes.“ Als Begründung wurden die Eigenschaften von Salzformationen angeführt:
- das Fehlen von Grundwasserbewegungen
- die reichen Salzvorkommen überall auf der Erde
- die Plastizität von Salz.
Die deutschen Geologen der Bundesanstalt für Bodenforschung in Hannover nahmen die Forschungen ihrer amerikanischen Kollegen auf und wandten sie auf die Bundesrepublik an.
Die Deutsche Atomkommission, das Gremium, welches vor Gründung der Reaktorsicherheits- und der Strahlenschutzkommission für die Beratung von Politik und Verwaltung zu Fragen der Kernenergie zuständig war, steckte in diversen „Atomprogrammen“ die zukünftige kerntechnische Entwicklung der Bundesrepublik ab. Im ersten deutschen Atomprogramm wurde bereits 1957 auf notwendige Forschungsarbeiten zur Entsorgung hingewiesen.
1960 lehnte die Kommission die oberirdische Lagerung radioaktiver Abfälle für die Bundesrepublik u.a. aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte ab. In einem Gutachten zu den „Möglichkeiten der Endlagerung radioaktiver Abfälle im Untergrund“ kam die Bundesanstalt für Bodenforschung im Frühjahr 1963 zu dem Ergebnis, dass die Verhältnisse „zur säkular sicheren Speicherung“ radioaktiver Abfälle dank der Salzformationen in der Bundesrepublik als „beinahe ideal“ anzusehen seien. Die Deutsche Atomkommission beschloss für das weitere Vorgehen, dass zur Speicherung radioaktiver Abfälle eine Kaverne in einer Salzformation ausgesolt werden solle. Außerdem wurde beschlossen, Verhandlungen zum Kauf des offengelassenen Salzbergwerks Asse II aufzunehmen. Nachdem die Bundesanstalt attestiert hatte, dass die Asse für eine Versuchseinlagerung von radioaktiven Abfällen geeignet sei, kaufte der Bund das Salzbergwerk und übertrug es der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung (GSF) zu Forschungszwecken. Am 4. April 1967 begann ein Versuchsprogramm zur Einlagerung schwachaktiver, im Jahr 1972 ein Programm zur Einlagerung auch von mittelaktiven Abfällen.
Neben den Versuchseinlagerungen in der Asse sollte eine Kaverne in einem norddeutschen Salzstock ausgesolt werden. Hierbei handelte es sich um ein Forschungsprojekt, das von der europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) finanziert wurde. Bei der Standortauswahl spielten folgende Faktoren eine Rolle:
- es musste möglichst viel homogen zusammengesetztes Steinsalz vorhanden sein
- die Salzformation sollte mindestens 400 bis 500 m mächtig sein, damit über der Kaverne ein ausreichendes Dach und darunter genügend Salz vorhanden sei
- der Salzkörper sollte groß genug sein, um eine Kaverne mit ausreichendem Abstand zum Nebengestein aussolen zu können
- der Salzstock sollte nicht zu tief liegen
- das Deckgebirge sollte aus Ton- oder Mergelgestein bestehen, um den technischen Aufwand für die Verrohrung möglichst gering zu halten
- der Salzstock sollte in der Nähe von Flüssen oder Gewässern liegen, um die Salzwässer beim Aussolen der Kaverne beseitigen zu können.
Nachdem mehrere geeignete Salzstöcke ermittelt worden waren, wurde die Realisierung des Projektes nacheinander an zwei Salzstöcken untersucht und diskutiert (Bunde in Ostfriesland und Oldenswort in Schleswig-Holstein). An beiden Standorten hegten Kommunalpolitiker jedoch starke Bedenken gegen das Projekt. Eine Kaverne wurde schließlich in der Asse hergestellt. Im Grubengebäude wurde zwischen 900 und 1000 Metern Tiefe die Kaverne nicht gesolt, sondern aufgefahren. Granulierte schwach- und mittelradioaktive Abfälle sollten zu einer Suspension vermischt werden, die in der Kaverne zu einem monolitischen Block aushärten sollte. Die Kavernenlagerung bietet gegenüber der Einlagerung von Fässern eine optimalere Hohlraumnutzung, eine einfache Handhabung und Kostenvorteile. Neben den Forschungen zur Endlagerung in der Asse wurden in den 70er Jahren in der Bundesrepublik Deutschland die Endlagerprojekte Gorleben und Konrad begonnen. In der DDR wurde das Endlagerprojekt Morsleben verfolgt.
Die verstärkten Anstrengungen lassen sich auf den Ausbau der Kernenergie zurückführen. Während in den 50er und 60er Jahren erst kleine Mengen an radioaktiven Abfällen anfielen, ließen die Kernkraftwerksprojekte in den 70er Jahren größere Mengen an Abfällen und auch an bestrahlten Brennelementen erwarten. Bestrahlte Brennelemente sollten wiederaufgearbeitet werden. Zu Beginn der 1970er Jahre setzte sich in der Bundesrepublik Deutschland die Idee durch, dass am Standort einer Wiederaufarbeitungsanlage auch ein Endlager errichtet werden sollte, um die bei der Wiederaufarbeitung anfallenden Abfälle direkt an Ort und Stelle zu lagern. Dadurch sollten Transportrisiken minimiert und die Radioaktivität an einem Ort „zusammengehalten“ werden (zero-release-Konzept).